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So teilen Sie eine geschäftlich/privat veranlasste Reise auf und sichern sich Ihren Betriebsausgabenabzug
Sie haben geschäftlich in Las Vegas zu tun und wollen nach dem Geschäftstermin die Stadt noch weiter erkunden? Wie gehen Sie jetzt vor, um Ihre Reisekosten als Betriebsausgaben behandeln zu können? Dürfen Sie auf Kosten des Finanzamts z. B. auch weiter nach New York fliegen und von dort zurück nach Hause oder müssen Sie einen Direktflug nehmen?
Markus Kahr
14.10.2025
·
4 Min Lesezeit
Betrieblich veranlasste Reisekosten sind Betriebsausgaben
Sie ahnen es bereits, dass der Fiskus bei Thema Reisekosten ganz genau hinschaut. Denn nur die betrieblich veranlassten Reisekosten gehen als Betriebsausgaben durch. Privat veranlasste Reisekosten bleiben privat und können nicht aus Ausgaben erfasst werden. Doch wann ist Ihre Reise privat und wann geschäftlich? Wie teilen Sie die entstandenen Kosten finanzamtssicher auf?
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