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So teilen Sie den Gesamtpreis einer Immobilie auf und verschenken keinen Cent Abschreibungsvolumen
Erwerben Sie eine Immobilie, müssen Sie den Kaufpreis aufteilen. Ein Teil entfällt auf den Grund und Boden und ein anderer Teil auf das Gebäude. Den Anteil, der auf das Gebäude entfällt, können Sie abschreiben und sparen dadurch Steuern. Den Grund- und Bodenanteil weisen Sie in Ihrer Bilanz als Aktivposten aus, Sie können ihn nicht abschreiben. Wie Sie die Aufteilung des Kaufpreises rechtssicher vornehmen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
Markus Kahr
03.05.2026
·
4 Min Lesezeit
Der Fiskus stellt Ihnen eine kostenlose Aufteilungshilfe zur Verfügung
Damit Ihnen die Kaufpreisaufteilung einfach gelingt, hat der Fiskus am 16.03.2023 eine kostenlose Berechnungshilfe veröffentlicht, die ich Ihnen hier vorstelle.
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