Hier fällt bei der Pkw-Entnahme aus Ihrem Betriebsvermögen keine Umsatzsteuer an
Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen, fällt auch für die Entnahme der jeweiligen Wirtschaftsgüter grundsätzlich Umsatzsteuer an. Hiervon gibt es aber eine Ausnahmeregelung: Die Entnahme Ihres Firmen-Pkws ist immer dann umsatzsteuerfrei, wenn Sie für den Pkw zuvor keine Umsatzsteuer gezahlt haben. Der Erwerb Ihres Pkw ist (bzw. war) umsatzsteuerfrei, wenn Sie den Pkw
- von einer Privatperson gekauft haben oder
- von einem Kleinunternehmer, der die Umsatzsteuer nicht offen ausweist oder
- aus Ihrem Privatvermögen in Ihr Betriebsvermögen eingelegt haben.
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