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So sparen Sie bei der Pkw-Entnahme aus Ihrem Betriebsvermögen mehrere 1.000 € Umsatzsteuer

Jeder von Ihnen wird beim Lesen der Überschrift stutzen: „Wie soll das gehen, wenn ich aus dem Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter für private Zwecke entnehme, muss ich doch hier Umsatzsteuer bezahlen“, war eine gängige Meinung im Freundeskreis. Grundsätzlich stimmt es ja auch, dass Sie bei Entnahmen Umsatzsteuer zahlen müssen, aber dennoch gibt es eine in der Praxis wenig bekannte Möglichkeit, die ich Ihnen vorstelle.

Markus Kahr

27.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Hier fällt bei der Pkw-Entnahme aus Ihrem Betriebsvermögen keine Umsatzsteuer an

Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen, fällt auch für die Entnahme der jeweiligen Wirtschaftsgüter grundsätzlich Umsatzsteuer an. Hiervon gibt es aber eine Ausnahmeregelung: Die Entnahme Ihres Firmen-Pkws ist immer dann umsatzsteuerfrei, wenn Sie für den Pkw zuvor keine Umsatzsteuer gezahlt haben. Der Erwerb Ihres Pkw ist (bzw. war) umsatzsteuerfrei, wenn Sie den Pkw

  1. von einer Privatperson gekauft haben oder
  2. von einem Kleinunternehmer, der die Umsatzsteuer nicht offen ausweist oder
  3. aus Ihrem Privatvermögen in Ihr Betriebsvermögen eingelegt haben.

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