Bei hohen Aufwendungen und Investitionen sollen Sie immer prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Vorsteuerabzug – möglichst kurzfristig nach Lieferung bzw. Erhalt der Leistung – haben. Dabei müssen Sie – soweit Sie der Soll-Versteuerung unterliegen – den gesamten Rechnungsbetrag nicht zwingend bereits vollständig gezahlt haben: Vereinbaren Sie mit dem leistenden Unternehmer eine Zahlung der Gegenleistung in Raten, können Sie dennoch bei Erhalt der Rechnung den vollen Vorsteuerabzug geltend machen. Dabei müssen Sie Folgendes beachten.
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So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug bei Ratenzahlung
Sicherlich kennen auch Sie diese Situationen: Ein guter Geschäftskunde fällt als Abnehmer aus oder aufgrund einer defekten Maschine ist eine aufwendige Reparatur oder sogar Neuanschaffung notwendig. Solche Kosten belasten das Unternehmenskonto neben den üblichen laufenden Zahlbeträgen wie Wareneinkäufen, Löhnen, Versicherungen, Steuern und, und, und. Doch Sie können sich möglicherweise finanzielle Entlastung durch Ratenzahlung bei hohen Rechnungen schaffen. Worauf Sie bei Vereinbarungen zu Ratenzahlungen mit dem Leistenden achten müssen, zeigen wir Ihnen hier: