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So setzen Sie die Umsatzsteuer-Erfolgsneutralität bei allen Unternehmensgrößen sicher um

Die Umsatzsteuer ist in der Gewinnermittlung erfolgsneutral zu behandeln und hat daher keinen Einfluss auf das Geschäftsergebnis. Es ist allerdings zu beachten, dass die Neutralität bei Bilanzierenden und Unternehmen, die ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, auf unterschiedliche Arten hergestellt wird. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Buchung und der Abgabe der Steuererklärung unbedingt achten müssen.

Ann-Christin Hütte

22.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Das gilt für die Umsatzsteuer bei bilanzierenden Unternehmen

Unternehmen, die eine Bilanz erstellen, ermitteln den Gewinn durch den sog. Bestandsvergleich. Sie stellen, vereinfacht dargestellt, das Betriebsvermögen am Ende des Jahres dem Betriebsvermögen zu Beginn des Jahres gegenüber und ermitteln so das Jahresergebnis.

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