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So schützt Sie das Statusfeststellungsverfahren vor teuren Nachzahlungen an die Sozialversicherung

In aller Regel beschäftigen Sie Arbeitnehmer, für die Sie Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und an die Sozialkassen abführen. Das Bundessozialgericht hat jetzt die Frage entschieden, ob ein an der Volkshochschule beschäftigter Dozent selbstständig oder nicht selbstständig beschäftigt ist (vgl. Urteil vom 5.11.2024, Az. B 12 BA 3/23 R).

Markus Kahr

11.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Volkshochschule bietet den Realschulabschluss auf dem 2. Bildungsweg an

Für die Richter kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit, insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule, bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.

Die betreffende Volkshochschule bietet unter anderem den Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg an. Die Schule stellte die Unterrichtsräume zur Verfügung und stimmte die Unterrichtseinheiten mit den Dozenten ab. Diese gestalteten den Unterricht eigenverantwortlich und übermittelten regelmäßig Leistungseinschätzungen für die einzelnen Schüler an die Fachbereichsleitung. Diese erstellte dann eine Art Zwischenzeugnis von allen Schülern.

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