Beispiel: Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung eröffnet Ihnen der Prüfer des Finanzamts, dass die von Ihnen steuerfrei abgerechnete Lieferung an Ihren Abnehmer in Belgien Mängel enthält. Nach seinen Feststellungen konnte Ihr Kunde nicht in Belgien ermittelt werden. Zudem ist bekannt, dass der Abnehmer in Umsatzsteuerbetrugsgeschäfte verwickelt ist. Aufgrund seiner Feststellungen will er Ihnen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG versagen und verlangt eine daraus resultierende Umsatzsteuer von 19.000 € von Ihnen.
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So retten Sie Ihre Steuerbefreiung aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Betrugsfall
Stellt Ihr Finanzamt fest, dass Ihre innergemeinschaftliche Lieferung Bestandteil eines Umsatzsteuerbetrugs ist,
wird Ihnen recht schnell die Steuerbefreiung versagt. Ihr Finanzamt verlangt von Ihnen die Umsatzsteuer. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregelung, auf die Sie sich berufen können. Lesen Sie hier, was dabei für Sie wichtig ist.