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So melden Sie seit dem 1.1.2025 Ihr elektronisches Kassensystem online beim Fiskus an

Nutzen Sie in Ihrem Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS), wie z. B. eine elektronische Kasse für Ihre Barumsätze, sind Sie seit dem 1.1.2025 verpflichtet, Ihr System beim Fiskus anzumelden. Wie Sie Ihre Online-Meldung per ELSTER fehlerfrei übermitteln, habe ich für Sie aufbereitet. So könne Sie sicher sein, dass Ihnen keine Fehler unterlaufen.

Markus Kahr

22.01.2025 · 2 Min Lesezeit

So gelangen Sie zu Ihrer Online-Meldung, wenn Sie sich bei ELSTER einloggen

Nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei ELSTER angemeldet haben, müssen Sie das Formular für Ihre Online-Meldung finden. Dieses ist leider etwas versteckt und nicht auf den ersten Blick zu finden. Aber so gehts: Rufen Sie auf der linken Seite den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ auf. Klicken Sie dann auf den Auswahlpunkt „Alle Formulare“. Es öffnet sich das nachfolgende Auswahlbild. Scrollen Sie nach ganz unten zum Punkt „Sonstige Formulare“. Wenn Sie diesen Menüpunkt anklicken, sehen Sie den Unterpunkt „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146 a Abs. 4 AO)“.

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