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So legen Sie Ihre privaten Beteiligungen ins Betriebsvermögen ein: Die Anschaffungskosten-Regel
Wenn Sie privat Aktien oder GmbH-Anteile halten und diese irgendwann ins Betriebsvermögen einlegen möchten, steuern Sie auf eine Besonderheit zu: Der übliche Grundsatz, Einlage zum Teilwert, gilt hier nicht. Bei wesentlichen Beteiligungen schreibt das Steuerrecht zwingend die Anschaffungskosten als Einlagewert vor. Egal ob der Kurs gestiegen oder gefallen ist.
Jörg Wilde
14.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Was ist eine „wesentliche Beteiligung“?
Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Das ist die Grenze, ab der § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG greift, und die die Anschaffungskosten als Einlagewert vorschreibt.
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