1. Maßnahme: Sofortige Sonderabschreibung für Ihren neuen E-Pkw
In den Fällen, in denen Sie einen E-Pkw anschaffen, kommen Sie in den Genuss von Sonderabschreibungen. Die Sonderabschreibung beginnt im Jahr der Erstzulassung. Eine zeitliche Aufteilung (sogenannte Zwölfteilung) auf den jeweiligen Anschaffungsmonat gibt es hier nicht. Somit können Sie immer den vollen Sonderabschreibungsbetrag ansetzen. Diese Beträge können Sie in Anspruch nehmen:

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