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So erkennen Sie einen (un-) echten Zuschuss

Zuschüsse können Sie als Unternehmen vom Fiskus oder anderen Förderern erhalten, z. B. für Forschung, Projekte oder Weiterentwicklung in Ihrem Unternehmen. Doch nur in den Fällen, in denen es sich um einen echten Zuschuss handelt, müssen Sie den Gelderhalt nicht versteuern. Hierfür mussten Sie bisher überprüfen, ob ein Leistungsaustausch vorliegt – ein neues BMF-Schreiben hat nun weitere Abgrenzungen vorgenommen.

Ann-Christin Hütte

05.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Echter Zuschuss darf keine Gegenleistung sein

Erhalten Sie Gelder von anderer Seite als Zuschuss, eine Prämie oder eine Unterstützungsleistung für ein Projekt, müssen Sie prüfen, ob es sich um einen echten, unechten Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite handelt. Wie die Geldzahlung dabei – auch vertraglich – bezeichnet wird, ist umsatzsteuerlich nicht entscheidend. Stattdessen müssen Sie die Gestaltung des jeweiligen Einzelfalls prüfen und sich fragen: Erwartet der Zahlende von Ihnen eine konkrete Gegenleistung? Anhand des Schaubildes können Sie prüfen, wann es ein echter/unechter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite ist und welche USt-Konsequenzen sich ergeben.

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