Echter Zuschuss darf keine Gegenleistung sein
Erhalten Sie Gelder von anderer Seite als Zuschuss, eine Prämie oder eine Unterstützungsleistung für ein Projekt, müssen Sie prüfen, ob es sich um einen echten, unechten Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite handelt. Wie die Geldzahlung dabei – auch vertraglich – bezeichnet wird, ist umsatzsteuerlich nicht entscheidend. Stattdessen müssen Sie die Gestaltung des jeweiligen Einzelfalls prüfen und sich fragen: Erwartet der Zahlende von Ihnen eine konkrete Gegenleistung? Anhand des Schaubildes können Sie prüfen, wann es ein echter/unechter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite ist und welche USt-Konsequenzen sich ergeben.