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So erhalten Sie den Nachweis zur Eintragung als steuerpflichtiger Unternehmer für Vorsteuervergütung
Nicht immer reicht eine Gewerbebescheinigung oder eine USt-IdNr. aus, um Ihre Unternehmertätigkeit sowie die Registrierung als steuerpflichtiges Unternehmen nachzuweisen. Wenn Sie Geschäfte im Ausland tätigen, benötigen Sie oftmals den Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft und steuerlichen Erfassung. Insbesondere bei ausländischen Finanzbehörden ist die Bescheinigung wichtig. Wie Sie diese erhalten und wozu Sie die Bestätigung benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ann-Christin Hütte
24.06.2026
·
2 Min Lesezeit
Warum Sie trotz USt-IdNr. die Bescheinigung USt 1 TN benötigen
Im ersten Moment könnten Sie denken: Es gibt doch eine USt-IdNr. und auch mittlerweile die Wirtschafts-ID. Unter diesen Merkmalen müsste eine andere ausländische Behörde oder ein Unternehmer doch nachvollziehen können, dass Sie als Unternehmer agieren.
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