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So erfassen Sie die Reisezeiten Ihrer Mitarbeiter bei Auswärtstätigkeiten richtig

In vielen Unternehmen kehren die Mitarbeiter nach einer Auswärtstätigkeit an ihren Arbeitsplatz zurück, um kurze Zeit später einen weiteren Auswärtstermin wahrzunehmen. In welchen Fällen Sie die Abwesenheitszeiten addieren dürfen, zeige ich Ihnen im Folgenden.

Markus Kahr

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Rechnen Sie die Abwesenheitszeiten eines Tages zusammen

Ihr Mitarbeiter unternimmt an einem Tag mehrere Auswärtstätigkeiten, nach denen er jeweils an seine erste Tätigkeitsstätte oder seine Wohnung zurückkehrt. In diesem Fall rechnen Sie die einzelnen Abwesenheitszeiten zusammen. Ist er dann mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend, dürfen Sie eine steuerfreie Pauschale zahlen.

Nach einer kurzen Unterbrechung läuft die Zeit weiter

Kehrt Ihr Mitarbeiter von einer Auswärtstätigkeit an seine erste Tätigkeitsstätte zurück, um z. B. noch benötigte Unterlagen aus seinem Büro zu holen, zählt die Abwesenheitszeit weiter. Die kurze Anwesenheit an seiner ersten Tätigkeitsstätte führt nicht dazu, dass die 8-stündige Abwesenheitsregel neu beginnt.

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