FRAGE: Unser Steuerberater hat uns darauf hingewiesen, dass wir bei der Erfassung unserer Schuldzinsen aufpassen müssen. Aufgrund von Über- und Unterentnahmen wären unsere Aufwendungen nicht vollständig abziehbar. Was meint er damit genau? Können wir sie nur begrenzt als Betriebsausgaben erfassen?
Antwort: Ihre betrieblich veranlassten Zinsaufwendungen können Sie in voller Höhe als Betriebsausgaben erfassen. Privat veranlasste Zinszahlungen sind dagegen von vornherein nicht abziehbar. Dies gilt insbesondere für Zinsen auf ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Ausschüttung aufgenommen worden ist.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst