In 5 Buchungsschritten zum Ziel
1. So erfassen Sie die Spende zum richtigen Zeitpunkt
Ihrer spendenfinanzierten Organisation steht die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke im Vordergrund, nicht die Gewinnerzielung. Die Spenden werden dementsprechend nicht sofort als Ertrag erfasst, um eine Verzerrung des Jahresergebnisses zu vermeiden. Stattdessen werden sie zunächst als gesonderter Posten in den Verbindlichkeiten (§ 265 (5) HGB) verbucht – insbesondere dann, wenn ein Rückforderungsanspruch bei nicht entsprechender Verwendung besteht. Ansonsten gibt es einen gesonderten Passivposten „Noch nicht verbrauchte Spendenmittel“.