Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie einen Zuschuss von
25 %, max. 3.500 €
Vollkommen unerwartet teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am 29.9.2024 mit, dass Sie ab dem 1.10.2024 einen Zuschuss für den Erwerb eines neuen E-Lastenfahrrades bzw. eines Anhängers mit E-Antrieb beantragen können. Aber wie immer ist der Zuschuss an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Diese 8 Voraussetzungen muss Ihr E-Lastenfahrrad/-Anhänger
für den Zuschuss erfüllen
- Sie erwerben für Ihr Unternehmen ein E-Lastenfahrrad bzw. einen Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Dabei spielt die Rechtsform, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben, keine Rolle.
- Zunächst muss es sich bei Ihrem E-Lastenfahrrad bzw. Ihrem Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung um ein serienmäßig hergestelltes Produkt handeln.
- Die Förderung erhalten Sie nur dann, wenn Sie ein fabrikneues E-Lastenfahrrad anschaffen. Leasen Sie das E-Lastenfahrrad, erhalten Sie keine Förderung.
- Ihr E-Lastenfahrrad muss ab Werk mit einer elektrischen Antriebsunterstützung ausgestattet sein.
- Mit Ihrem E-Lastenfahrrad müssen Sie Gegenstände transportieren. Der Transport von Menschen wird nicht gefördert.
- Die Transportvorrichtung muss unlösbar mit Ihrem Rad verbunden sein. Diese Vorrichtung muss Ihnen ermöglichen, dass Sie mehr Volumen als bei einem herkömmlichen Fahrrad aufnehmen können.
- Das zulässige Gesamtgewicht muss mindestens 170 kg betragen.
- Auch für die elektrische Antriebsunterstützung muss Ihr E-Lastenfahrrad klar definierte Vorgaben einhalten. So darf die elektrische Antriebsunterstützung max. 250 Watt betragen. Je schneller Sie fahren, desto geringer muss die Unterstützung werden, bis sie bei 25 km/h endet. Treten Sie nicht mehr in die Pedale, muss die Unterstützung sofort enden.
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