Tax-News

Denken Sie an die Meldung Ihrer IBAN für Auszahlungen des Bundes

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um Sie künftig in außergewöhnlichen Situationen direkt unterstützen zu können. Eine Auszahlung war bisher z. B. in der Corona-Krise oder bei der Energiepreispauschale nur […]

Markus Kahr

25.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um Sie künftig in außergewöhnlichen Situationen direkt unterstützen zu können. Eine Auszahlung war bisher z. B. in der Corona-Krise oder bei der Energiepreispauschale nur über Umwege (z. B. Bezirksregierung) möglich. Um dies zu vereinfachen, benötigt das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung (IBAN). Diese können Sie schon jetzt erfassen.

Meine Empfehlung

Ihre IBAN erfassen Sie ganz einfach unter MeinElster. Den Vordruck finden Sie unter „Alle Formulare“ – „Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZSt“. Für andere Personen, z. B. Ehe- oder Lebenspartner ist dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Ihre IBAN wird ausschließlich für Auszahlungen an Sie genutzt.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!