Lassen Sie sich vom Überraschungseffekt nicht überrumpeln
Eine Kassennachschau erfolgt in der Regel ohne Voranmeldung und wird von 2 Bediensteten der Finanzverwaltung durchgeführt. Hierbei handelt es sich meistens um Betriebs- oder Umsatzsteuer-Sonderprüfer. Die Finanzamtsmitarbeiter weisen sich zu Beginn der Kassennachschau unaufgefordert mit ihren Dienstausweisen (im Scheckkarten- oder Papierformat) als Angehörige des Finanzamts aus. Sie erhalten ein Merkblatt, das Sie über die Kassennachschau informiert.
Im Rahmen der Kassennachschau interessieren sich die Prüfer u. a. für Ihre elektronischen oder computergestützten Kassensysteme, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen.
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