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Schützen Sie sich vor Betrügern: Prüfer verlangen bei einer Kassennachschau von Ihnen niemals Bargeld

Mit einer unangekündigten Kassennachschau will der Fiskus Fehler rund um Ihre Kasse aufdecken. Ist alles ordnungsgemäß, sind die Prüfer wieder schnell verschwunden. Aktuell warnt die OFD Karlsruhe vor Betrügern, die von betroffenen Unternehmen Bargeld fordern. Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen!

Markus Kahr

29.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Lassen Sie sich vom Überraschungseffekt nicht überrumpeln

Eine Kassennachschau erfolgt in der Regel ohne Voranmeldung und wird von 2 Bediensteten der Finanzverwaltung durchgeführt. Hierbei handelt es sich meistens um Betriebs- oder Umsatzsteuer-Sonderprüfer. Die Finanzamtsmitarbeiter weisen sich zu Beginn der Kassennachschau unaufgefordert mit ihren Dienstausweisen (im Scheckkarten- oder Papierformat) als Angehörige des Finanzamts aus. Sie erhalten ein Merkblatt, das Sie über die Kassennachschau informiert.

Im Rahmen der Kassennachschau interessieren sich die Prüfer u. a. für Ihre elektronischen oder computergestützten Kassensysteme, App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte und offene Ladenkassen.

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