Tax-News

Sanierungskosten teilen Sie bei Miteigentum nach Miteigentumsanteilen auf

Nutzen Sie die Steuerermäßigung nach § 35c EStG bei einer Immobilie im Miteigentum, müssen Sie die energetischen Sanierungskosten grundsätzlich nach den Miteigentumsanteilen aufteilen. Das gilt auch dann, wenn ein Miteigentümer die gesamten Kosten tatsächlich allein bezahlt hat (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.6.2026, Az. 6 K 1431/23 E, veröffentlicht am 1.9.2026).

Markus Kahr

05.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Im Streitfall ließ der Kläger im Jahr 2020 auf eigene Kosten eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in einem gemeinsam mit seiner Mutter bewohnten Haus installieren. Ihm gehörte lediglich ein Viertel der Immobilie.

Das Finanzamt hatte zunächst die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für die gesamten Aufwendungen gewährt. Nachdem die Eigentumsverhältnisse bekannt geworden waren, änderte es den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid und berücksichtigte nur 25 % der Sanierungskosten. Diese Änderung hielt das FG Münster nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO für zulässig.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!