Bei den Anträgen handelt es sich offensichtlich um vorformulierte und identische Schreiben. Hiermit wollen die Betroffenen erreichen, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung die Grundsteuer nicht bezahlen müssen.
In den nun getroffenen Entscheidungen hat das Finanzgericht bestimmt, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht bestehen, die Grundsteuer ist somit zu zahlen. Darüber hinaus liegen die formalen Voraussetzungen für die Gewährung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nicht vor: Zunächst müssen Betroffene gegen den Steuerbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch einlegen. Ist diese Frist verpasst, ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Da die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist, können Sie auch keinen AdV-Antrag mehr stellen.