Tax-News

Sachsen: Ihr AdV-Antrag wegen der Grundsteuer hat keine Erfolgsaussichten

Das Sächsische Finanzgericht wird seit Anfang des Jahres 2025 mit mehreren Hundert Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) geflutet. Die in aller Regel nicht steuerlich beratenden Steuerzahler beantragen die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge (Medieninformation vom 14.3.2025 des Sächsischen Finanzgerichts).

Markus Kahr

15.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Bei den Anträgen handelt es sich offensichtlich um vorformulierte und identische Schreiben. Hiermit wollen die Betroffenen erreichen, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung die Grundsteuer nicht bezahlen müssen.

In den nun getroffenen Entscheidungen hat das Finanzgericht bestimmt, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit nicht bestehen, die Grundsteuer ist somit zu zahlen. Darüber hinaus liegen die formalen Voraussetzungen für die Gewährung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nicht vor: Zunächst müssen Betroffene gegen den Steuerbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch einlegen. Ist diese Frist verpasst, ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Da die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist, können Sie auch keinen AdV-Antrag mehr stellen.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!