Frage: Wie ermitteln wir die Abwesenheitszeiten unserer Mitarbeiter, wenn sie mehrmals täglich die erste Tätigkeitsstätte verlassen? Wird die Zeit durch deren Rückkehr unterbrochen oder läuft sie ab der ersten Abwesenheit bis zu deren endgültiger Rückkehr weiter? Dieses Problem tritt bei uns gelegentlich auf.
Antwort: Ihr Mitarbeiter führt an einem Tag mehrere Auswärtstätigkeiten durch, nach deren Beendigung er jeweils an seine erste Tätigkeitsstätte bzw. in seine Wohnung zurückkehrt. In diesem Fall rechnen Sie die einzelnen Abwesenheitszeiten zusammen. Sofern er insgesamt mehr als 8 Stunden abwesend
ist, dürfen Sie ihm 14 € steuerfrei zahlen. Lassen Sie sich die Abwesenheitszeit auf jeden Fall schriftlich bestätigen.
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