Warum die erste Tätigkeitsstätte besonders wichtig ist
Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, die für Ihr Unternehmen geschäftlich unterwegs sind, kennen Sie sicher die Situation: Diese möchten die dabei entstandenen Kosten erstattet bekommen.
Die steuerfreie Erstattung von Reisekosten setzt aber voraus, dass Sie zweifelsfrei wissen, wo Ihre Mitarbeitenden ihre erste Tätigkeitsstätte haben. Diese Festlegung hat großen Einfluss darauf, wie viele Reisekosten Sie steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten dürfen.
Und auch wenn Sie als Unternehmer selbst auf Reisen gehen, können Sie eine Reihe von Kosten steuerlich geltend machen. Die meisten Grundsätze, die ich Ihnen im Folgenden vorstelle, gelten sinngemäß auch für Sie als Unternehmer. Daher sollten Sie diesen Beitrag auch dann sorgfältig lesen, wenn Sie keine Mitarbeitenden beschäftigen.