R 23a E-Rechnung Update

Warum Sie dieses E-Rechnungs-Update kennen müssen Mit dem neuen Schreiben des BMF vom 2. Oktober 2025 (GZ III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007, DOK 2024/0883282) hat das Ministerium die bereits bekannten […]

Jörg Wilde

19.11.2025 · 7 Min Lesezeit

Warum Sie dieses E-Rechnungs-Update kennen müssen

Mit dem neuen Schreiben des BMF vom 2. Oktober 2025 (GZ III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007, DOK 2024/0883282) hat das Ministerium die bereits bekannten Grundsätze zur Ausstellung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen nach § 14 UStG nochmals präzisiert und an entscheidenden Punkten erweitert. Für Sie als Unternehmer ist dieses Schreiben zentral, denn es beantwortet zahlreiche praktische Fragen, die das erste Schreiben vom 4. März 2024 (BStBl I 2024, S. 418) noch offenließ.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Alle inländischen Unternehmer müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab 1. Januar 2026 dürfen Rechnungen über B2B-Umsätze grundsätzlich nur noch elektronisch ausgestellt werden – es sei denn, es greift eine der Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 39 UStG n. F.).

Das neue BMF-Schreiben erläutert, wie § 14 Abs. 1 Satz 8 UStG künftig auszulegen ist, und konkretisiert zahlreiche technische und organisatorische Fragen. Im Fokus stehen dabei:

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