Tax-News

Prüfen Sie Zahlungen an Dritte genau – und vermeiden Sie unnötige Grunderwerbsteuer

Zahlt ein Grundstückserwerber Geld an einen Dritten, damit dieser auf eigene Rechte am Grundstück verzichtet, kann die Zahlung die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer erhöhen. Der BFH stellt jedoch klar: Das gilt nur unter engen Voraussetzungen (BFH-Urteil vom 17.06.2026, Az. II R 1/24, veröffentlicht am 27.08.2026).

Markus Kahr

05.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Im Urteilsfall erwarb eine Projektentwicklungsgesellschaft Grundstücksflächen, die zuvor Gegenstand langjähriger zivilrechtlicher Auseinandersetzungen gewesen waren. Die ursprünglichen Erwerber hatten mögliche Rechte an den Grundstücken geltend gemacht. Um diese Streitigkeiten zu beenden, verpflichtete sich die neue Erwerberin gegenüber den ursprünglichen Erwerbern zu einer erheblichen Kompensationszahlung. Das Finanzamt bezog diese Zahlung in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung ein.

Eine Zahlung an einen Dritten unterliegt nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG nur dann der Grunderwerbsteuer, wenn der Dritte selbst zum Erwerb des Grundstücks in der Lage und hierzu auch willens ist und deshalb den Erwerb durch den neuen Erwerber verhindern kann, so die BFH-Richter.

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