Einmal jährlich veröffentlicht das BMF die Statistik zu Einsprüchen des Vorjahres. Dabei handelt es sich nicht nur um Einsprüche gegen Steuerbescheide, sondern auch andere Verwaltungsakte der Finanzverwaltung. Sonstige Verwaltungsakte sind z. B. Ablehnung einer Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Prüfungsanordnung einer Außenprüfung, die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Auch wenn 5,9 Millionen Einsprüche gegen Verwaltungsakte ein hoher Wert ist – die Zahl der Einsprüche ist im Vergleich zum Jahr 2023 um 40 % gesunken.
Warum Sie immer Ihren Steuerbescheid prüfen sollten
Von den in 2024 offenen Einsprüchen wurden ganze 68 % durch sogenannte Abhilfe erledigt. Abhilfe bedeutet, dass dem Einspruch stattgeben und der Steuerbescheid zu Gunsten des Steuerpflichtigen geändert wird. Oftmals betreffen solche Einsprüche und Abhilfen nachträglich belegte Aufwendungen und Ausgaben. Eine Abhilfe kann aber auch erfolgen, wenn Sie einen Einspruch einlegen und das Finanzamt die rechtliche Sicht erörtert und Ihnen „nur“ für bestimmte Teile zustimmt. Schränken Sie Ihren Einspruch dann entsprechend auf die noch fehlerhaften Sachverhalte ein, erfolgt auch hier eine Abhilfe und Änderung des Steuerbescheids.