Wann Ihre Mietereinbauten oder -umbauten eigene Wirtschaftsgüter sind
Haben Sie Ihre Geschäftsräume nur gemietet, aber nach Ihren Bedürfnissen umgestaltet, müssen Sie beurteilen, ob es sich um sofort abziehbare Betriebsausgaben oder abschreibungsfähige Aufwendungen handelt. Grundsätzlich können diese Aufwendungen von Ihnen nur dann als Ausgabe geltend gemacht werden, wenn Ihr Unternehmen der Empfänger der Rechnung ist.
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