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Problemfall: Abgrenzung Mietereinbauten und Betriebsvorrichtungen vom Gebäude

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern taucht bei Mietereinbauten, Betriebsvorrichtungen und Scheinbestandteilen immer wieder dieselbe Frage auf: Gebäudebestandteil oder eigenes Wirtschaftsgut? Von der Antwort hängt es nämlich ab, ob die Anschaffungs-/Herstellungskosten mit dem Gebäude abzuschreiben sind.

Jörg Wilde

12.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Wann Ihre Mietereinbauten oder -umbauten eigene Wirtschaftsgüter sind

Haben Sie Ihre Geschäftsräume nur gemietet, aber nach Ihren Bedürfnissen umgestaltet, müssen Sie beurteilen, ob es sich um sofort abziehbare Betriebsausgaben oder abschreibungsfähige Aufwendungen handelt. Grundsätzlich können diese Aufwendungen von Ihnen nur dann als Ausgabe geltend gemacht werden, wenn Ihr Unternehmen der Empfänger der Rechnung ist.

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