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Praxisfälle Entschädigung: Liegt Ihnen echter Schadensersatz oder steuerpflichtiger Umsatz vor?

Wenn Sie für einen Schaden oder einen Vertragsverzug eine Entschädigung erhalten, sollten Sie vor Buchung dieser Einnahme eines genau prüfen: Liegt ein echter oder ein unechter Schadensersatz vor? Denn je nach Einordnung müssen Sie auf die Zahlung Umsatzsteuer abführen oder bleiben davon befreit. Das Umsatzsteuergesetz sieht hier genaue Abgrenzungen vor.

Jörg Wilde

27.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Ausgangsfall: Schaden nach Verleih

Beispiel: Unternehmer B verleiht an Unternehmer U seine Maschine. Hierzu hatte B eine Leihrechnung mit Umsatzsteuerausweis gestellt. Nach Rückgabe der Maschine stellt B fest, dass diese beschädigt ist und eine Reparatur notwendig ist. Die Maschine war während der Leihzeit nicht zusätzlich gegen Schäden versichert. Nach Rücksprache vereinbaren U und B, dass B den Schaden selbst repariert oder reparieren lässt und die notwendigen Ersatzteile hierzu selbst bestellt. Nach der Reparatur soll B dem U die entstandenen Kosten (2.000 € netto) in Rechnung stellen.

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