Ausgangsfall: Schaden nach Verleih
Beispiel: Unternehmer B verleiht an Unternehmer U seine Maschine. Hierzu hatte B eine Leihrechnung mit Umsatzsteuerausweis gestellt. Nach Rückgabe der Maschine stellt B fest, dass diese beschädigt ist und eine Reparatur notwendig ist. Die Maschine war während der Leihzeit nicht zusätzlich gegen Schäden versichert. Nach Rücksprache vereinbaren U und B, dass B den Schaden selbst repariert oder reparieren lässt und die notwendigen Ersatzteile hierzu selbst bestellt. Nach der Reparatur soll B dem U die entstandenen Kosten (2.000 € netto) in Rechnung stellen.