TaxTicker
Personalkosten für einen angemieteten Partyraum sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Manchmal muss ich schon ein wenig schmunzeln, wenn ich sehe, mit welchen Themen sich Finanzgerichte beschäftigen müssen. In einem Fall aus Münster (Urteil vom 15.12.2023, Az. 12 K 1090/21 E, veröffentlicht am 25.4.2024) ging es um die Berücksichtigung von Personal in einem angemieteten Partyraum als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Markus Kahr
17.06.2024
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1 Min Lesezeit
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