TaxTicker

Personalkosten für einen angemieteten Partyraum sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Manchmal muss ich schon ein wenig schmunzeln, wenn ich sehe, mit welchen Themen sich Finanzgerichte beschäftigen müssen. In einem Fall aus Münster (Urteil vom 15.12.2023, Az. 12 K 1090/21 E, veröffentlicht am 25.4.2024) ging es um die Berücksichtigung von Personal in einem angemieteten Partyraum als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Markus Kahr

17.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Geburtstagsfeier wird extern organisiert

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst