Das Ergebnis fällt für Sie erfreulich aus: Aus Sicht der Aktuare besteht derzeit kein zwingender Anlass, die verwendeten Rechnungsgrundlagen anzupassen. Die Richttafeln 2018 G gelten damit weiterhin als geeignete Schätzgröße für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen sowie anderen langfristigen Personalverpflichtungen.
Besonders interessant ist dabei, dass die tatsächliche Sterblichkeit in den vergangenen Jahren zwar teilweise oberhalb der in den Richttafeln unterstellten Werte lag. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsverpflichtungen bewegen sich jedoch in einer Größenordnung, die nach Einschätzung der DAV derzeit keine grundlegende Überarbeitung der Tafeln rechtfertigt.