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Pensionsbewertungen: HEUBECK-Richttafeln 2018 G bleiben weiterhin maßgeblich

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat die HEUBECK-Richttafeln 2018 G überprüft. Grundlage der Untersuchung waren aktuelle Daten zur Sterblichkeit, Lebenserwartung und Invalidisierung für die Jahre 2016 bis 2024.

Timm Haase

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Das Ergebnis fällt für Sie erfreulich aus: Aus Sicht der Aktuare besteht derzeit kein zwingender Anlass, die verwendeten Rechnungsgrundlagen anzupassen. Die Richttafeln 2018 G gelten damit weiterhin als geeignete Schätzgröße für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen sowie anderen langfristigen Personalverpflichtungen.

Besonders interessant ist dabei, dass die tatsächliche Sterblichkeit in den vergangenen Jahren zwar teilweise oberhalb der in den Richttafeln unterstellten Werte lag. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf bestehende Versorgungsverpflichtungen bewegen sich jedoch in einer Größenordnung, die nach Einschätzung der DAV derzeit keine grundlegende Überarbeitung der Tafeln rechtfertigt.

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