News
Offenlegung: Darum müssen Sie sich ein unverhältnismäßig hoch festgelegtes Ordnungsgeld auch bei verspäteter Einreichung nicht immer gefallen lassen
Ist Ihnen der Begriff „Übermaßverbot“ bekannt? Keine Sorge, hier geht es definitiv nicht um geläufiges Allgemeinwissen. Diesen Begriff hat allerdings das Oberlandesgericht Köln (OLG) herangezogen, als es über die Höhe des Ordnungsgeldes entschieden hat, das gegen ein Unternehmen verhängt wurde. Wie Sie dieses „Übermaßverbot“ im Ernstfall zu Ihren Gunsten nutzen können.
Timm Haase
05.02.2025
·
2 Min Lesezeit
Ordnungsgeld: Welche Höhe gegen Sie festgesetzt werden kann
Ihren Jahresabschluss reichen Sie zur Offenlegung beim Unternehmensregister ein. Dazu haben Sie in aller Regel – gewährte Schonfristen ausgenommen – bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Bundesamt für Justiz gegen Ihr Unternehmen ein Ordnungsgeldverfahren einleiten.
Mein Tipp
Der beste Weg besteht natürlich darin, das Ordnungsgeld ganz zu vermeiden und die Unterlagen fristgerecht einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht halten können, werden Sie zunächst erinnert, bevor in den nächsten Eskalationsstufen Ordnungsgelder erst angedroht und dann festgesetzt werden.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!