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Nutzungsänderung bei Anlagevermögen? Wie lange Sie die Vorsteuer berichtigen müssen

Haben Sie für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Vorsteuerabzug ganz oder teilweise beansprucht, ist der Vorgang für Ihr Finanzamt noch nicht erledigt. Im Gegenteil, mit Adleraugen werden Sie noch einige Jahre dahingehend überwacht, ob Sie das Wirtschaftsgut noch wie geplant nutzen. Wir verraten Ihnen, warum und wie lange.

Jörg Wilde

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Warum Ihr Finanzamt die Nutzung überwacht

Mit der Regelung eines Berichtigungszeitraums für die Vorsteuern aus Ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten will Ihr Finanzamt verhindern, dass Sie einen ungerechtfertigten Vorsteuervorteil nutzen, in dem Sie kurz nach dem Erhalt des Vorsteuerabzugs das Wirtschaftsgut für Umsätze nutzen, die bei Ihnen den Vorsteuerabzug ausschließen.

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