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Nutzungsänderung bei Anlagevermögen? Wie lange Sie die Vorsteuer berichtigen müssen
Haben Sie für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Vorsteuerabzug
ganz oder teilweise beansprucht, ist der Vorgang für Ihr Finanzamt noch nicht erledigt. Im Gegenteil, mit Adleraugen werden Sie noch einige Jahre dahingehend überwacht, ob Sie das Wirtschaftsgut noch wie geplant nutzen. Wir verraten Ihnen, warum und wie lange.
Jörg Wilde
02.09.2024
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1 Min Lesezeit
Warum Ihr Finanzamt die Nutzung überwacht
Mit der Regelung eines Berichtigungszeitraums für die Vorsteuern aus Ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten will Ihr Finanzamt verhindern, dass Sie einen ungerechtfertigten Vorsteuervorteil nutzen, in dem Sie kurz nach dem Erhalt des Vorsteuerabzugs das Wirtschaftsgut für Umsätze nutzen, die bei Ihnen den Vorsteuerabzug ausschließen.
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