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Nutzen Sie für Ihre eigene Sicherheit die qualifizierte Bestätigungsabfrage für ausländische USt-IdNr.
Das Bestätigungsverfahren von ausländischen USt-IdNr. ist neu geregelt worden. Ab sofort können Sie sich die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. nur noch online bestätigen lassen. Führen Sie die Bestätigungsabfrage nicht durch, kann aus einer steuerfreien eine steuerpflichtige Leistung werden (BMF-Schreiben vom 6.6.2025, Az. III C 5 - S 7427-d/00014/001/002, DOK: COO.7005.100.2.11418369).
Markus Kahr
22.07.2025
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1 Min Lesezeit
So bleibt Ihre EU-Lieferung steuerfrei
Stehen Sie mit einem in der EU ansässigen Unternehmen in Geschäftsbeziehung, müssen Sie sich die Unternehmereigenschaft Ihres Geschäftspartners bestätigen lassen. Nur dann ist Ihre Lieferung oder sonstige Leistung steuerfrei. Nur mit der qualifizierten Bestätigungsabfrage können Sie sich auf die Angaben Ihres Geschäftspartners wirklich verlassen.
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