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Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, stellen Sie sich jederzeit auf den Besuch des Fiskus ein

Ihr elektronisches Kassensystem müssen Sie seit dem 1.7.2025 beim Fiskus anmelden. Jetzt wertet der Fiskus Ihre Meldungen aus. Für Sie bedeutete dies, dass Sie sich auf plötzliche Kassennachschauen einstellen müssen. Ist dann bei Ihnen nicht alles hieb- und stichfest, droht Ungemach: Der Prüfer kann dann sofort eine Betriebsprüfung anordnen. Das Finanzamt schaut beim Thema Kasse auf 3 große Bereiche, die ich Ihnen hier vorstelle. Halten Sie sich an meine Empfehlungen, geht der Prüfer bei Ihnen leer aus.

Markus Kahr

28.06.2026 · 4 Min Lesezeit

1. Bereich: So machen Sie bei der Kassenan- und abmeldung alles richtig

Wenn Sie in Deutschland ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen (Registrierkasse, PC-Kasse, Tablet-Kasse, App-Kasse usw.), müssen Sie seit einigen Jahren sehr strenge Regeln beachten. Im letzten Jahr ist eine weitere Pflicht für Sie dazugekommen: Sie sind verpflichtet, Ihr Kassensystem bei Ihrem Finanzamt anzumelden.

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