Hier können Sie auf eine Zuordnung zu Ihrem Betriebsvermögen verzichten
Sie können immer dann auf eine Aktivierung in Ihrem Betriebsvermögen verzichten, wenn der von Ihnen eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteil die nachfolgenden Grenzen nicht überschreitet. In der Praxis werden Sie vor der Entscheidung stehen, ob Sie ein häusliches Büro, Ihre Garage oder einen Lager- bzw. Archivraum als notwendiges Betriebsvermögen erfassen wollen oder darauf verzichten. Sofern Sie auf die Aktivierung verzichten, versteuern Sie auch keine stillen Reserven, wenn Sie z. B. Ihre Tätigkeit aufgeben bzw. Ihre Immobilie verkaufen. Sie müssen nicht beide Grenzwerte einhalten, sondern nur einen.