Frage: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, das enge Geschäftsbeziehungen zu den Emiraten unterhält. Wir sind auf dort hergestellte Produkte angewiesen, die zzt. nicht über den Seeweg transportiert werden können. Gibt es vom Fiskus für die hier betroffenen Unternehmen steuerliche Erleichterungen?
Antwort: Die Finanzverwaltung hat bisher keinen Katastrophenerlass veröffentlicht, der allgemein verbindlich ist. Sie stehen dennoch nicht mit leeren Händen da: Schildern Sie Ihrem Finanzamt Ihre konkreten Probleme. Fallen Lieferketten aus, auf die Sie angewiesen sind, beantragen Sie sofort eine Herabsetzung Ihrer laufenden Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen, rückwirkend zum 10.3.2026. Fügen Sie Ihrem Antrag eine aktuelle BWA bei.