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Nur in diesen besonderen Fällen darf das Finanzamt die neue Richtsatzsammlung 2025 gegen Sie einsetzen
Die Finanzverwaltung hat ihre Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 am 25.6.2026 veröffentlicht. Die Richtsatzsammlung ist eines der am häufigsten missverstandenen Instrumente bei Betriebsprüfungen. Viele Unternehmer glauben, sie enthalte verbindliche Gewinnvorgaben. Doch das ist nicht der Fall. Gleichzeitig hat sich die Rechtslage durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.06.2025 (Az. X R 19/21) erheblich verändert.
Markus Kahr
27.07.2026
·
6 Min Lesezeit
Der BFH kassierte die Bibel der Betriebsprüfung
Generationen von Betriebsprüfern nutzten die Richtsatzsammlung, um Hinzuschätzungen zu den erklärten Umsätzen der Unternehmen zu rechtfertigen. Doch damit ist es seit dem BFH-Urteil vom 18.06.2025 (Az. X R 19/21) vorbei.
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