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Noch steuerbegünstigt: Warum nicht mit dem E-Bike lohnsteuerfrei in das neue Jahr 2025?

Ein E-Bike als Arbeitgeberleistung erhöht die Attraktivität des Unternehmens und stärkt die Bindung der Mitarbeiter. Es ist ein zusätzliches Incentive, das auch die Motivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmer steigern kann. Noch höher ist die Motivation, wenn Sie das E-Bike auch noch steuerfrei überlassen können.

Jörg Wilde

29.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Diese E-Bikes müssen Sie unterscheiden

Die steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Handelt es ich um ein klassisches Fahrrad, ein „kleines“ ­E-Bike (mit Elektrounterstützung bis max. 25 km/h) oder um ein „großes“ E-Bike?

  • Wird die Leistung „on top“, d. h. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht oder erfolgt die Überlassung in Form einer Barlohnumwandlung?

  • Wann wurde das Dienstrad angeschafft bzw. erstmalig überlassen?

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