Niedersachsen lässt Ihre Einsprüche gegen die neue Grundsteuer ruhen

Das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hat einen ganz pragmatischen Weg gewählt, wie es mit Ihren Einsprüchen gegen die neuen Grundsteuerbescheide umgeht. Alle Einsprüche, die Sie in Niedersachsen gegen den […]

Markus Kahr

30.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hat einen ganz pragmatischen Weg gewählt, wie es mit Ihren Einsprüchen gegen die neuen Grundsteuerbescheide umgeht. Alle Einsprüche, die Sie in Niedersachsen gegen den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025 einlegen und die zulässig sind, ruhen automatisch.

Das niedersächsische Finanzgericht muss demnächst darüber entscheiden, ob die vorliegende Klage gegen das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist (Az. 1 K 38/24). Niedersachsen hat ein eigenes Modell entwickelt, das die Fläche und die Lage des Grundstücks berücksichtigt.



Meine Empfehlung



Damit Sie sich alle Chancen offenhalten, legen Sie in Niedersachsen gegen Ihre Grundsteuermessbescheide umgehend Einspruch ein. Hierfür haben Sie ab Bekanntgabe einen Monat Zeit. Wenn Sie diese Frist verpassen, ist ein Einspruch nicht mehr zulässig.

Musterformulierung



Gegen die Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge – Hauptfeststellung

auf den 1.1.2022 (Grundlagenbescheid) und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 lege ich Einspruch ein. Ich verweise auf das niedersächsische Ministerialblatt vom 4.9.2024, Nr. 387, und beantrage zudem das Ruhen des Verfahrens, bis über das beim niedersächsischen Finanzgericht unter dem Az. 1 K 38/24 anhängige Klageverfahren entschieden ist. Mit dem Ruhen des Verfahrens bin ich einverstanden.





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