Warum es den § 14c UStG überhaupt gibt
Das steckt hinter dem Gedanken der Regelung des 14c UStG: Der falsche Steuerausweis könnte das Steueraufkommen gefährden, weil der Empfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen könnte. Nur wenn der Rechnungsersteller die falsch ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet, sieht der Fiskus sein Steueraufkommen nicht als gefährdet an. Diese Regelung berücksichtigte bisher aber nicht, dass das Steueraufkommen nicht gefährdet ist, wenn der Rechnungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und somit die Vorsteuer gar nicht bei seinem Finanzamt geltend machen kann.