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Neues BMF-Schreiben zu den GoBD verrät Ihnen Details zu Auszeichnungspflichten und Schätzungsbefugnis
Aufgrund einiger neuen Regelungen auf EU-Ebene musste die Finanzverwaltung mehrere Aspekte bei den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) neu regeln. Hierzu erschien aktuell ein BMF-Schreiben, mit dem insbesondere die Ausführungen zum Recht des Finanzamtes auf einen elektronischen Datenzugriff neu gefasst wurden (BMF vom 11.03.2024, Gz. IV D 2 - S 0316/21/10001 :002).
Ann-Christin Hütte
13.05.2024
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1 Min Lesezeit
Warum eine Anpassung der GoBD zwingend erforderlich war
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie der EU 2021/514 zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20.12.2022 verschiedene Pflichten für Betreiber von Plattformen eingeführt (sog. DAC 7). Außerdem wurde der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf neue Füße gestellt. Die GoBD mussten an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden.
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