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Neues BMF-Schreiben: Wie Sie die E-Rechnungspflicht rechtssicher umsetzen

Mit dem Schreiben vom 15.10.2025 hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass umfassend zur elektronischen Rechnung überarbeitet. Damit liegen nun erstmals verbindliche Verwaltungsregeln vor, die konkret festlegen, wie die E-Rechnung seit dem 1.1.2025 umzusetzen ist. Viele Unternehmer unterschätzen die Komplexität und riskieren Fehler, die den Vorsteuerabzug gefährden oder Zahlungsverzögerungen auslösen. Damit Sie die neuen Vorgaben rechtssicher umsetzen, sollten Sie die Kernaussagen des Schreibens genau kennen.

Jörg Wilde

29.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Was genau eine E-Rechnung ist und was nicht

Das BMF betont erneut: Eine E-Rechnung ist ausschließlich eine Rechnung in einem strukturierten XML-Format, das dem europäischen Standard EN 16931 entspricht. Besonders relevant ist dabei das Format XRechnung. Machen Sie als Unternehmen nicht den Fehler, PDF-Dateien per E-Mail weiterhin als „E-Rechnung“ zu behandeln. Das ist ab 2025 nicht mehr zulässig und führt zu formellen Fehlern.

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