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Neue Steuersätze in der Gastronomie erfordern Ihr Handeln: Teilen Sie Buffet und All-Inclusive-Leistungen auf

Seit dem 1.1.2026 werden in der Gastronomie für Speisen 7 % und für Getränke 19 % Umsatzsteuer fällig. Bieten Sie Ihren Gästen ein Buffet, Brunch oder All-Inclusive-Leistungen zu einem einheitlichen Preis an, müssen Sie sich Gedanken um den jeweiligen Umsatzanteil machen. Der Fiskus bietet Ihnen eine Vereinfachungsmethode an (BMF-Schreiben vom 22.12.2025, Az. III C 2 - S 7220/00023/014/027, DOK: COO.7005.100.2.13805199).

Markus Kahr

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Nach dieser Vereinfachungsregel teilen Sie Ihre Umsätze auf

In der Praxis wird es nicht möglich sein, die von Ihren Gästen verzehrten Speisen und Getränke, die Sie an einem Buffet anbieten, den jeweiligen Umsatzsteuersätzen zuzuordnen. Ihr Gast zahlt einmal und kann dann beliebig trinken und verzehren. Die Finanzverwaltung lässt daher eine pauschale Aufteilung zu. 30 % des Pauschalpreises entfallen auf Getränke, die dem Regelsteuersatz von 19 %, unterliegen. Diese sollten Sie nutzen!

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