Nach dieser Vereinfachungsregel teilen Sie Ihre Umsätze auf
In der Praxis wird es nicht möglich sein, die von Ihren Gästen verzehrten Speisen und Getränke, die Sie an einem Buffet anbieten, den jeweiligen Umsatzsteuersätzen zuzuordnen. Ihr Gast zahlt einmal und kann dann beliebig trinken und verzehren. Die Finanzverwaltung lässt daher eine pauschale Aufteilung zu. 30 % des Pauschalpreises entfallen auf Getränke, die dem Regelsteuersatz von 19 %, unterliegen. Diese sollten Sie nutzen!