Tax-News

Neue Pflichten bei Immobiliengeschäften

Bereits seit Oktober 2020 gelten für Rechtsanwälte und Steuerberater bestimmte Meldepflichten bei Immobilientransaktionen. In erster Linie betreffen diese auffällige Umstände rund um Kauf- und Zahlungsbedingungen. Aktuell wurde die Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung für […]

Timm Haase

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Bereits seit Oktober 2020 gelten für Rechtsanwälte und Steuerberater bestimmte Meldepflichten bei Immobilientransaktionen. In erster Linie betreffen diese auffällige Umstände rund um Kauf- und Zahlungsbedingungen.

Aktuell wurde die Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung für Immobilien angepasst. Hervorzuheben ist hier die Umsetzung des Verbots der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien. Wirksam sind diese Änderungen seit dem 17.2.2025. Insbesondere Notare sind darüber hinaus verpflichtet, die folgenden Tatbestände an die Financial Intelligence Unit der Finanzverwaltung zu melden:



Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!