Eine GbR vermietete ein Haus mit 2 Einheiten zu privaten Wohnzwecken. Der Mietvertrag sah vor, dass die Mieter neben der Grundmiete auch allgemeine Betriebskosten sowie Heizungsbetriebskosten zu zahlen hatten. Letztere umfassten Aufwendungen sowohl für das Heizen als auch für Warmwasser.
Die GbR ließ im September 2016 eine neue Heizungsanlage installieren. Im November 2016 verzichtete die Gesellschaft gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und gab schließlich für die Monate Oktober, November und Dezember 2016 Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.