Tax-News

Neue Grundsteuer: Grünes Licht für das Bundesmodell

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit 2 Urteilen vom 4.12.2024 (Az. 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23, veröffentlicht am 18.12.2024) entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in Berlin und Brandenburg und der Mehrheit der anderen Bundesländer zur Anwendung kommt, verfassungsgemäß ist.

Markus Kahr

05.02.2025 · 1 Min Lesezeit

In den beiden Verfahren geht es um Eigentumswohnungen, die in Berlin belegen sind. Eine Eigentumswohnung wurde zu eigenen Wohnzwecken genutzt, während die andere fremd vermietet ist. Ein Verkehrswertegutachten wurde in den beiden Fällen nicht erstellt. Die Eigentümer haben zur Begründung ihrer Klage allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Diese Bedenken teilte das Gericht in Berlin-Brandenburg nicht, ließ aber die Revision beim BFH zu.

Meine Empfehlung

Persönlich schätze ich die Erfolgschancen der Kläger als sehr gering ein. Wollen Sie dennoch kostenlos von einer eventuellen positiven Entscheidung des BFH profitieren, legen Sie gegen Ihren Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 1.1.2025 Einspruch ein. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie diesen Bescheid innerhalb der letzten 4 Wochen erhalten haben. Datiert Ihr Bescheid aus dem Jahr 2024, ist die Rechtsbehelfsfrist zwischenzeitlich leider abgelaufen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst