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Neue Grenzbeträge: So ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für Ihren E-Pkw finanzamtssicher

Ein E-Fahrzeug bietet den enormen Vorteil, dass die Besteuerung des geldwerten Vorteils erheblich günstiger ausfällt als bei einem Verbrenner. Doch die Lohn- und Umsatzsteuer müssen Sie hier anders berechnen. Die Grenzbeträge wurden angehoben und die neue Superabschreibung bei E-Fahrzeugen spricht für deren Anschaffung. Wie Sie hier richtig rechnen, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

17.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Ihr E-Fahrzeug darf jetzt bis zu 100.000 € kosten

Sofern Sie Ihr E-Fahrzeug nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2031 anschaffen, mindert sich die Bemessungsgrundlage für den anzusetzenden geldwerten Vorteil auf ¼. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs nicht mehr als 100.000 € beträgt. Liegt er darüber, mindert sich die Bemessungsgrundlage auf nur noch ½.

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