Die Änderungen beim Steuerberatungsgesetz erweitern auch die Möglichkeiten, unentgeltlich bei Steuerangelegenheiten zu helfen. So können neben nahen Angehörigen künftig auch andere nahestehende Personen ohne Bezahlung beraten. Hierzu werden sogenannte „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zugelassen, bei denen unter Anleitung qualifizierter Personen kostenlose Steuerberatung angeboten wird.
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Neue Befugnisse für Lohnsteuerhilfevereine; unentgeltliche Steuerberatung möglich
Das Steuerberatungsgesetz wird modernisiert, vereinfacht und von Bürokratie entlastet. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bilden erweiterte Befugnisse von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese können künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten, da Betragsgrenzen für die angebotenen Tätigkeiten entfallen. Weiterhin soll künftig eine Person 3 statt bisher 2 Beratungsstellen leiten dürfen. Dies hat der Bundesrat am 12.6.2026 beschlossen.