Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hätte eigentlich bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Deutschland hat diese Frist allerdings verstreichen lassen und stattdessen um eine Verschiebung der verpflichtenden Anwendung um 2 Jahre gebeten. Eine Stellungnahme der EU-Kommission liegt noch nicht vor. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Deutschland hat Verschiebung beantragt
Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hätte eigentlich bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Deutschland hat diese Frist allerdings verstreichen lassen und stattdessen um eine Verschiebung […]