Frage: Wir sind ein kleinerer Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitern. Ein Großhändler schickt uns seine Rechnungen bereits als E-Rechnung, alle anderen Rechnungen erhalten wir auf Papier. Wir selbst versenden noch keine E-Rechnungen. Dürfen wir die Eingangsrechnung unseres Großhändlers ausdrucken und dann bearbeiten, oder muss das auch alles schon digital laufen?
Antwort: Sie sind nur verpflichtet, Ihren Geschäftskunden die Möglichkeit einzuräumen, deren Rechnungen digital empfangen zu können. Eine digitale Weiterverarbeitung der von Ihnen digital erhaltenen Eingangsrechnungen durch Ihr Buchhaltungssystem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie dürfen die E-Rechnung (ZUGFeRD) Ihres Großhändlers nach wie vor ausdrucken und dann weiterverarbeiten.