Frage: „Wir betreiben eine Kfz-Werkstatt. Damit unsere Kunden mobil bleiben können, wenn deren Pkw bei uns in der Werkstatt sind, stellen wir ihnen einen Werkstatt-Pkw zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen 10 Jahre alten VW-Polo. Müssen wir für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch führen? Falls dies der Fall sein sollte, welche Angaben müssen wir dann erfassen?“
Antwort: Stellen Sie Ihren Kunden einen Werkstattwagen zur Verfügung, damit sie mobil bleiben, brauchen Sie für diesen Pkw kein Fahrtenbuch zu führen. Dieses Fahrzeug wird nur von Ihren Kunden genutzt, um mobil zu bleiben. Sie oder Ihre Mitarbeiter dürfen das Fahrzeug immer für betriebliche Fahrten nutzen. Private Fahrten sind dabei natürlich grundsätzlich tabu. Ich empfehle Ihnen, den Pkw immer auf Ihrem Firmengelände abzustellen, sofern das Fahrzeug nicht von Ihren Kunden genutzt wird. Sie dürfen das Fahrzeug auch zu sich nach Hause nehmen, wenn Ihr eigener Firmen-Pkw gewartet oder repariert wird. Sollte dies der Fall sein, achten Sie darauf, dass die Wartung/Reparatur mit der Pkw-Nutzung zeitlich im Einklang steht. Stellt ein Prüfer nämlich fest, dass Sie den Pkw auch privat nutzen, droht die Besteuerung nach der 1-%-Methode.